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   VG Hannover, 19.11.2009 - 13 A 6085/08   

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VG Hannover, 19.11.2009 - 13 A 6085/08 (https://dejure.org/2009,23250)
VG Hannover, Entscheidung vom 19.11.2009 - 13 A 6085/08 (https://dejure.org/2009,23250)
VG Hannover, Entscheidung vom 19. November 2009 - 13 A 6085/08 (https://dejure.org/2009,23250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verbeamtung bei starkem Übergewicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    15 ; AGG; 7 ; AGG; Art 3 III GG; 8 ; NBG; 9 II ; NBG; 13 I ; NLVO; 14 I ; NLVO; Art 1 Richtlinie 200/78/EG; 2 I ; SGB IX
    Anforderungen; Behinderter; Diskriminierung; Ernennung; Übergewicht; Verbeamtung; gesundheit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei Adipositas - Keine Benachteiligung im Sinne des AGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen; Behinderter; Diskriminierung; Ernennung; Übergewicht; Verbeamtung; gesundheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2008 - 1 K 6980/03

    Behinderung; Diabetes; Lehrer; Beamter; Einstellung; Übernahme; Eignung;

    Auszug aus VG Hannover, 19.11.2009 - 13 A 6085/08
    Die Klägerin ist nicht im Sinn dieser Vorschriften behindert, ohne dass es darauf ankommt, ob der Begriff der Behinderung nach dem SGB IX und dem AGG sich nun unterscheiden oder nicht (für eine unterschiedliche Begriffsbestimmung: LAG Düsseldorf, Urt. vom 14.05.2008 - 12 Sa 256/08 - ; a. A. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 12.03.2008 - 1 K 6980/03 -, jeweils zit. n. juris).

    Nach alledem kann allein aufgrund eines überdurchschnittlichen Übergewichts keine Behinderung angenommen werden (so auch VG Gelsenkirchen, Urteile vom 25.06.2008, a.a.O. und Urteil vom 12.03.2008 - 1 K 6980/03 -, zit. n. juris).

    Im Übrigen finden jedenfalls die bundesgesetzlichen Regelungen, die ihre Grundlage in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG haben, ihre verfassungsmäßigen Grenzen in Art. 33 Abs. 2 GG (VG Gelsenkirchen, Urt. v. 12.03.2008, a.a.O.), der eine Differenzierung nach der Eignung - und damit auch nach der gesundheitlichen Eignung - erlaubt.

    Es ist somit gerechtfertigt, bei der Frage der Eignung die gesundheitliche Eignung zu berücksichtigen, die voraussetzt, dass der Beamte voraussichtlich die gesetzliche Altersgrenze im aktiven Dienst erreichen wird (so auch VG Gelsenkirchen, Urt. v. 12.03.2008, a.a.O., m.w.N.).

    Die Kammer folgt hier ebenfalls der Ansicht des VG Gelsenkirchen im Urteil vom 12.03.2008 (a.a.O.), in dem es dazu u.a. heißt:.

  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 1 K 3143/06

    Gesundheitliche Eignung, Gesundheit, Eignung, Erkrankung, Übergewicht,

    Auszug aus VG Hannover, 19.11.2009 - 13 A 6085/08
    Er ist als solcher vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 -, BVerwGE 92, 147; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Februar 2006 - 2 K 3892/04 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. März 2007 - 1 K 757/04 - und Urteil vom 25.06.2008 - 1 K 3143/06; siehe auch Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Loseblatt- Komm., § 7 LBG NRW Rn. 87).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt es an der gesundheitlichen Eignung bereits dann, wenn Umstände gesundheitlicher Art festgestellt werden, die geeignet sind, den Beamten für die Übernahme in das Beamtenverhältnis untauglich erscheinen zu lassen; hierfür genügt schon eine körperliche oder psychische Veranlagung der Art, dass die Möglichkeit häufiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.06.2008 - 1 K 3143/06 -, zit. n. juris, mit w. N. insbesondere zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

    Das VG Gelsenkirchen selbst hat im Übrigen dann auch in späteren Entscheidungen starkes Übergewicht ebenfalls als ausreichenden Grund angesehen, die Übernahme in ein Beamtenverhältnis abzulehnen (vgl. Urteil vom 25.06.2008, a.a.O.).

    Nach alledem kann allein aufgrund eines überdurchschnittlichen Übergewichts keine Behinderung angenommen werden (so auch VG Gelsenkirchen, Urteile vom 25.06.2008, a.a.O. und Urteil vom 12.03.2008 - 1 K 6980/03 -, zit. n. juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 2 A 10294/07

    Übernahme in das Beamtenverhältnis scheitert an Höchstaltersgrenze

    Auszug aus VG Hannover, 19.11.2009 - 13 A 6085/08
    Die von der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Rechtfertigung des Höchstalters angeführten Belange kommen deshalb auch hier maßgeblich zum Tragen, vgl. OVG NRW, Urteile vom 18. Juli 2007 und 19. Dezember 2007, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. August 2007 - 2 A 10294/07 -, DÖD 2008, 66.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 6 A 1054/05

    Herleitung eines Schadensersatzanspruchs wegen verspäteter Übernahme in das

    Auszug aus VG Hannover, 19.11.2009 - 13 A 6085/08
    Es kann deshalb offenbleiben, ob ein derartiger Anspruch grundsätzlich zu verneinen ist und stattdessen vielmehr auf ein Schadensersatzanspruch aus einer "beamtenrechtlichen Sonderverbindung" angenommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 51/86 - OVG Münster, Urt. v. 06.11.2008 - 6 A 1054/05 -, zit. jew. n. juris) oder ob möglicherweise doch Konstellationen denkbar sind, in denen auch vor Begründung eines Beamtenverhältnisses schon Rückgriff auf die Fürsorgepflicht genommen werden kann.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VG Hannover, 19.11.2009 - 13 A 6085/08
    Es kann deshalb offenbleiben, ob ein derartiger Anspruch grundsätzlich zu verneinen ist und stattdessen vielmehr auf ein Schadensersatzanspruch aus einer "beamtenrechtlichen Sonderverbindung" angenommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 51/86 - OVG Münster, Urt. v. 06.11.2008 - 6 A 1054/05 -, zit. jew. n. juris) oder ob möglicherweise doch Konstellationen denkbar sind, in denen auch vor Begründung eines Beamtenverhältnisses schon Rückgriff auf die Fürsorgepflicht genommen werden kann.
  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus VG Hannover, 19.11.2009 - 13 A 6085/08
    " (EuGH, Urteil vom 11.07.2006, C-13/05 Sonia Chacón Navas, Rdnr. 44; vgl. auch LAG Düsseldorf, a.aO.).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VG Hannover, 19.11.2009 - 13 A 6085/08
    Er ist als solcher vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 -, BVerwGE 92, 147; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Februar 2006 - 2 K 3892/04 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. März 2007 - 1 K 757/04 - und Urteil vom 25.06.2008 - 1 K 3143/06; siehe auch Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Loseblatt- Komm., § 7 LBG NRW Rn. 87).
  • LAG Düsseldorf, 14.05.2008 - 12 Sa 256/08

    Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer

    Auszug aus VG Hannover, 19.11.2009 - 13 A 6085/08
    Die Klägerin ist nicht im Sinn dieser Vorschriften behindert, ohne dass es darauf ankommt, ob der Begriff der Behinderung nach dem SGB IX und dem AGG sich nun unterscheiden oder nicht (für eine unterschiedliche Begriffsbestimmung: LAG Düsseldorf, Urt. vom 14.05.2008 - 12 Sa 256/08 - ; a. A. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 12.03.2008 - 1 K 6980/03 -, jeweils zit. n. juris).
  • VG Gelsenkirchen, 12.12.2005 - 1 K 6123/01

    Lehrer, Einstellung, Beamter, Probe, Eignung, Gesundheit, gesundheitliche

    Auszug aus VG Hannover, 19.11.2009 - 13 A 6085/08
    In den von der Kammer in dem unter dem Az. 1 K 6123/01 geführten Verfahren eingeholten und diesem Verfahren beigezogenen Sachverständigengutachten des Ärztlichen Direktors des Deutschen Diabetes-Forschungszentrums an der Universität vom 19. Juli 2005 und des Leitenden Oberarztes der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der I1.
  • VG Düsseldorf, 21.02.2006 - 2 K 3892/04

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ; Vorliegen einer körperlichen oder

    Auszug aus VG Hannover, 19.11.2009 - 13 A 6085/08
    Er ist als solcher vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 -, BVerwGE 92, 147; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Februar 2006 - 2 K 3892/04 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. März 2007 - 1 K 757/04 - und Urteil vom 25.06.2008 - 1 K 3143/06; siehe auch Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Loseblatt- Komm., § 7 LBG NRW Rn. 87).
  • VG Gelsenkirchen, 19.04.1991 - 1 K 293/90
  • VG Düsseldorf, 11.11.2011 - 13 K 1683/11

    Einstellung Beamtenverhältnis auf Probe Übergewicht Fettleibigkeit Adipositas

    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. März 2008 - 6 A 4819/05 -, juris, Rdn. 6; Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 25. Juni 2008 - 1 K 3143/06 -, juris, Rdn. 48; Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 13. Mai 2009 - 2 K 425/09 -, juris, Rdn. 24; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 19.11.2009 - 13 A 6085/08 -, juris, Rdn. 29.

    Im Ergebnis ebenso Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 19.11.2009 - 13 A 6085/08 -, juris, Rdn. 29; ähnlich wohl auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 1 B 477/11 -, juris, Rdn. 27, wonach das generell erhöhte Risiko im Falle einer Fettleibigkeit 1. Grades durch Besonderheiten des Einzelfalles modifiziert sein kann.

    Ebenso im Ergebnis Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteile vom 25. Juni 2008 - 1 K 3143/06 -, juris, Rdn. 32, und vom 12. März 2008 - 1 K 6980/03 -, juris, Rdn. 35; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 19. November 2009 - 13 A 6085/08 -, juris, Rdn. 37.

  • VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11

    Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe: Anforderungen an die

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass dem Beamten diese Umstände bei einer späteren Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit dann nicht mehr entgegengehalten werden können, wenn er in Kenntnis dieser Risikofaktoren in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen wurde und über die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu entscheiden ist, ohne dass es dann anschließend innerhalb der Probezeit zu einer konkreten Erkrankung gekommen ist (vgl. etwa VG Hannover, Urteil vom 19.11.2009 - 13 A 6085/08 - ZBR 2010, 391; VG Ansbach, Urteil vom 11.04.2011 - AN 12 K 00.00664 - juris).

    Der Unterschied zwischen dem Krankheitsbild des Klägers auf der einen und dem Krankheitsbild schwergewichtiger Menschen auf der anderen Seite wird auch durch die (fehlende) Einstufung als Behinderung i.S.d. § 2 Abs. 1 SGB IX deutlich: Während die Erkrankung des Klägers zur Feststellung eines Grades der Behinderung von 20 % führte, kann allein aufgrund des überdurchschnittlichen Übergewichts eines Bewerbers keine Behinderung angenommen werden (vgl. VG Hannover, Urteil vom 19.11.2009 - 13 A 6085/08 - ZBR 2010, 391).

    Dass dieser Aspekt einen angemessenen Differenzierungsgrund darstellen kann, folgt bereits aus der Regelung des § 10 Abs. 3 AGG, wonach Höchstaltersgrenzen für die Einstellung im Hinblick auf eine Benachteiligung wegen Alters ausdrücklich zugelassen werden, um eine angemessene Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand erreichen zu können (vgl. hierzu VG Hannover, Urteil vom 19.11.2009 - 13 A 6085/08 - ZBR 2010, 391 m.w.N.; VG Ansbach, Beschluss vom 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106 - juris).

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